top of page
IMG20220430112102.jpg

Hausordnung

Präambel

Wir spielen alle gerne Tennis. Dafür brauchen wir intakte Plätze und eine gepflegte Anlage. Daher wird auf der gesamten Tennisanlage von allen Mitgliedern und Gästen ein angemessenes Verhalten erwartet. Eltern haben auch auf unserer Tennisanlage die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

Hausrecht und Zuwiderhandlungen

Das Hausrecht auf der Tennisanlage der Tennisabteilung der SG Kaarst obliegt der Abteilungsleitung und ihren Bevollmächtigten. Diesbezüglich ist im Besonderen den Anordnungen der Platzwarte Folge zu leisten.

Die Abteilungsleitung und ihre Bevollmächtigten, insbesondere die Platzwarte, können Personen, die gegen Regelungen der Tennisabteilung verstoßen, von der Tennisanlage verweisen.

Sachbeschädigungen werden zu Lasten desjenigen behoben, der sie verursacht hat.

Nutzung der Tennisplätze

Die Tennisplätze sind im allgemeinen Interesse pfleglich zu behandeln und dürfen nur in Tennis- oder gleichartigen Sportschuhen betreten werden.

Zum Spiel- und Trainingsbetrieb auf den Tennisplätzen wird erwartet, dass Tenniskleidung getragen wird. Das Rauchen ist auf den Tennisplätzen zu unterlassen.

Hinsichtlich der Platzbelegung sowie sonstiger Verhaltens- und Spielregeln verweisen wir auf die gesonderte „Platz- und Spielordnung“ in der jeweils gültigen Fassung.

Ordnung und Sauberkeit

Das Eingangstor ist nach Betreten bzw. Verlassen der Anlage stets wieder zu verschließen.

Die Anlage ist stets sauber zu halten und im Interesse der Allgemeinheit pfleglich zu behandeln. Abfälle, Papier, Flaschen etc. sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Clubhaus

Die Tennisabteilung verfügt über ein eigenes Vereinsheim, das in einen Gastronomiebereich und in einen Umkleide- und Sanitärbereich unterteilt ist.

Nach dem Sportbetrieb müssen die Sportschuhe vor Betreten des Clubhauses an der Schuhwaschanlage und auf einem Abtreter gründlich gesäubert werden. Das Betreten der Terrasse mit schmutzigen Sportschuhen ist untersagt. Das Clubhaus darf grundsätzlich nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

Auf der Terrasse des Clubhauses ist das Rauchen erlaubt. Hingegen ist das Rauchen innerhalb des gesamten Clubhauses verboten.

Die Umkleide-, Dusch- und Toilettenbereiche sind sauber zu hinterlassen. Es wird empfohlen, in allen Sanitärbereichen Badeschlappen zu tragen.

Nach 22.00 Uhr ist zu beachten, dass jeglicher ruhestörender Lärm von der Terrasse aus vermieden wird.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass das Zahlenschloss des Clubhauses abends zu verschließen ist, damit unbefugtes Betreten vermieden wird.

Gastronomie

Die Gastronomie ist in der Saison von April bis Oktober geöffnet. Die genauen Termine werden vor bzw. zum Ende der Saison jeweils von der Abteilungsleitung festgelegt (gesonderter Aushang). Die Gastronomie steht an Wettspieltagen ab 8.30 Uhr, in der übrigen Zeit grundsätzlich von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr den Mitgliedern und ihren Gästen zur Verfügung. Es besteht Einvernehmen mit der Gastronomie, das Clubhaus bei Bedarf (mindestens zehn anwesende Vereinsmitglieder) abends auch über 22.00 Uhr hinaus offen zu halten. Wochentags während der Mittagsruhe und an Regentagen kann die Gastronomie absprachegemäß geschlossen werden (gesonderter Aushang).

Der vom Verein vertraglich verpflichtete Wirt hat Hausrecht im Gastronomiebereich.

Fahrzeuge

Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen (auch Motorräder) auf der Tennisanlage ist grundsätzlich untersagt. Lediglich zum Be- und Entladen kann ein Auto neben dem Clubhaus abgestellt werden. Als generelle Parkmöglichkeit ist das unbefestigte Freigelände vor der Tennisanlage vorgesehen. Die Zufahrt zum Clubhaus ist stets freizuhalten.

Das Abstellen von Fahrrädern innerhalb der Tennisanlage ist gestattet. Es wird gebeten, die dafür vorgesehenen Ständer und Flächen zu verwenden.

Tiere

Hunde sind grundsätzlich anzuleinen und von den Tennisplätzen sowie von dem Spielplatz fernzuhalten. Hunde können nur dann toleriert werden, wenn die Hundehalter sich sorgfältig darum kümmern, dass Störungen oder Verunreinigungen vermieden werden. Die gleichen Regeln gelten auch für andere Haustiere.

Der Aufenthalt von angeleinten Hunden und sonstigen Haustieren auf der Terrasse ist unter entsprechender Aufsicht gestattet, jedoch nicht innerhalb des Clubhauses.

Haftung

Während des Aufenthaltes auf unserer Tennisanlage bewegen sich Mitglieder und Besucher auf eigene Gefahr. Eltern haften bei Verletzung der Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

Es besteht keine Haftung bei Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen sowie Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.

Weitere Infos

hier zum Download

bottom of page